Autogenprüfung

Der Gesetzgeber schreibt vor: jede Sicherheitseinrichtung (Explosionssicherungen, Rückschlagventile, etc.) muss einmal jährlich von einem dazu Befähigten überprüft werden (gem. TRAC 207, Nr.9.36 und BGR500 / DGUV-R 500 Kap. 2.26 Punkt 3.27 sowie TRBS 1201/ TRBS 1203).

ARTIKEL-NR.: 46900

Dienstleistung

Wir bieten Ihnen diesen lebenswichtigen Service durch unser geschultes Personal an!

Die Überprüfung umfasst die Dichtheit der Anlage, die Sicherheit vor Gasrücktritt sowie den ordnungsgemäßen Gasdurchfluss. Das Ergebnis der jährlichen Kontrolle wird durch eine Prüfplakette direkt am Gerät dokumentiert. Unsere fachkundigen Kollegen arbeiten mit größter Sorgfalt und stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.